06.01.2021
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Auch wer in einem 450-Euro-Job ("Minijob") arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2021 9,50 Euro und steigt dann ab 1. Juli 2021 auf 9,60. Das heißt, dass Minijobber/innen pro Monat höchstens 47,368 Stunden (9,35 Euro x 47,368 = 450,00 Euro) arbeiten müssen. Ab Juli sind es dann nur noch 46,875 Stunden pro Monat. Mehr in unserer Arbeitszeit-Übersicht für Minijobs.
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